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Anschlägerschein
Anschlägerschulung gem. DGUV.
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
DGUV Vorschrift 36 und 37 „Hafenarbeit“
DGUV Vorschrift 52 und 53 „Krane“
DGUV Vorschrift 54 und 55 „Winden, Hub- und Zuggeräte“
DGUV Vorschrift 64 „Schwimmende Geräte“
DGUV Regel 100-500 und 100-501 „Betreiben von Arbeitsmitteln“
DGUV Regel 101-005 „Hochziehbare Personenaufnahmemittel“
DGUV Regel 109-004 „Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien“ -DGUV Regel 109-005 „Gebrauch von AnschlagDrahtseilen“
DGUV Information 209-013 „Anschläger“
FAQ:
Unterweisungen im Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb.