Schulungen

PSAgA-Unterweisung & Retten

DGUV-R 112-198
„Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“

DGUV-R 112- 199
„Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten“

Praktische PSAgA-Unterweisung zur Absturzsicherung
Unterweisung PSAgA.

Gut zu wissen:



Im Rahmen dieser Unterweisungen lernen die Teilnehmenden die richtige Auswahl und Benutzung von „Persönlicher Schutz Ausrüstung gegen Absturz“ (PSAgA) gemäß der DGUV Regel 112-198 und die Auswahl und Benutzung von „Persönlicher Absturzschutzausrüstung zum Retten“ gemäß DGUV-R 112-199.